Weitere Entscheidung unten: OLG München, 02.10.2019

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 01.06.2018 - 7 U 13/18   

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https://dejure.org/2018,18079
OLG Naumburg, 01.06.2018 - 7 U 13/18 (https://dejure.org/2018,18079)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01.06.2018 - 7 U 13/18 (https://dejure.org/2018,18079)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01. Juni 2018 - 7 U 13/18 (https://dejure.org/2018,18079)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kunden durften Maklervertrag widerrufen - Die von der Maklerin verwendete Widerrufsbelehrung der Webseite "Immobilienscout24" war unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung von Immobilienmakler widerrufbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf von Maklerverträgen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Widerrufsbelehrung zum Maklervertrag in Immobilienscout24-E-Mail unwirksam (IMR 2018, 348)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.06.2018 - 7 U 13/18
    Für einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher, der als Maßstab für die Auslegung heranzuziehen ist (BGH, Urteil vom 22.11.2016 - XI ZR 434/15, zitiert nach juris, Rn. 15, m.w.N.), ist damit aber nicht hinreichend transparent, auf welchen Vertrag sich die Belehrung bezieht.
  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 198/15

    Widerrufsrecht bei Verbrauchervertrag: Anforderungen an die Erklärung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.06.2018 - 7 U 13/18
    Bei dem über das Internet angebahnten Maklervertrag handelte es sich unstreitig um einen Fernabsatzvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - Az.: I ZR 198/15, Rn. 35, zitiert nach juris).
  • OLG München, 18.01.2022 - 35 U 8169/21

    Berufung, Widerrufsbelehrung, Widerruf, Widerrufsrecht, Feststellung,

    Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 7. Juni 2021 - 16 U 139/20, juris; a. A. wohl: OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. März 2020 - I-7 U 43/19, juris; OLG Naumburg, Urteil vom 1. Juni 2018 - 7 U 13/18, juris) und der Beklagten der ihr gemäß § 361 Abs. 3 BGB obliegende Beweis gelingen sollte, dass dem Kläger die Widerrufsbelehrung zuging (vgl. zu den Voraussetzungen des Zugangs einer E-Mail: BeckOGK/Busch, Stand: 1.6.2021, Art. 246a § 1 EGBGB Rn. 43.1), führen die Abweichungen zwischen den Belehrungen (Anlage K1 und K2 einerseits und Anlage B1 andererseits) jedenfalls in ihrer Gesamtheit dazu, dass es insgesamt an einer unmissverständlichen Belehrung fehlt (vgl. BGH, Urteile vom 18. Oktober 2004 - II ZR 352/02, juris Rn. 17; vom 20. Mai 2021 - III ZR 126/19, juris Rn. 15; OLG Hamm, Urteil vom 24. Mai 2012 - I-4 U 48/12, juris Rn. 26; OLG Frankfurt, Urteil vom 22. August 2018 - 3 U 145/17, juris Rn. 39).
  • OLG Schleswig, 17.05.2021 - 16 U 31/21

    Rechtswirkung einer Maklerklausel in einem Grundstückskaufvertrag; Zugang einer

    Nichts anderes folgt auch aus der von den Beklagten für sich reklamierten Entscheidung des OLG Naumburg (Urteil vom 1. Juni 2018, 7 U 13/18,).
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Rechtsprechung
   OLG München, 02.10.2019 - 7 U 13/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,37352
OLG München, 02.10.2019 - 7 U 13/18 (https://dejure.org/2019,37352)
OLG München, Entscheidung vom 02.10.2019 - 7 U 13/18 (https://dejure.org/2019,37352)
OLG München, Entscheidung vom 02. Oktober 2019 - 7 U 13/18 (https://dejure.org/2019,37352)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 256 Abs. 1, § 259, § 540 Abs. 1, § 883; BGB § 259, § 260 Abs. 1, § 275 Abs. 1, § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1
    Zu den Schlüssigkeitsanforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO bei einem Antrag auf Herausgabe von Daten

  • rewis.io

    Zu den Schlüssigkeitsanforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO bei einem Antrag auf Herausgabe von Daten

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 260 Abs. 1 ; BGB § 260 Abs. 2 ; BGB § 275
    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Rückgabe von Unterlagen nach Beendigung eines Vertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 206/14

    Herausgabeanspruch bei Interview-Tonbändern

    Auszug aus OLG München, 02.10.2019 - 7 U 13/18
    Welche Anforderungen an die Konkretisierung des Streitgegenstands in einem Klageantrag zu stellen sind, hängt von den Besonderheiten des anzuwendenden materiellen Rechts und den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 206/14, Rdnr. 9).

    Bei der vorzunehmenden Interessenabwägung ist entscheidend darauf abzustellen, inwieweit der Klägerin eine konkrete Beschreibung der herausverlangten Gegenstände möglich ist (BGH, Urteil vom 10.07.2015 - V ZR 206/14, Rdnr. 10).

  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

    Auszug aus OLG München, 02.10.2019 - 7 U 13/18
    Die Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags sind danach in Abwägung des zu schützenden Interesses des Beklagten an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit hinsichtlich der Entscheidungswirkungen mit dem ebenfalls schutzwürdigen Interesse der Klägerin an einem wirksamen Rechtsschutz festzulegen (BGH, Urteil vom 28.11.2002 - I ZR 168/00, Rdnr. 46).
  • BGH, 25.06.1991 - XI ZR 257/90

    Formularmäßige Überwälzung von Schäden in AGB der Banken

    Auszug aus OLG München, 02.10.2019 - 7 U 13/18
    Ein wesentlicher Grundgedanke, von dem in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht abgewichen werden könnte, läge nämlich nur vor, wenn es sich bei der Notwendigkeit der Unsorgfältigkeit und der Bedeutung der Angelegenheit um formularmäßig nicht abdingbare Gerechtigkeitsgebote und nicht nur um frei abänderbare Zweckmäßigkeitsregelungen handeln würde (vgl. BGH, Urteil vom 25.06.1991 - XI ZR 257/90, Rdnr. 17).
  • OLG München, 20.03.2024 - 7 U 5781/22

    Provisionsansprüche, Verjährungseinrede, Vorläufige Vollstreckbarkeit,

    Das Landgericht habe ignoriert, dass der Kläger der Beklagten diverse Unterlagen und Daten entwendet habe (vgl. insoweit das Senatsurteil vom 02.10.2019 - 7 U 13/18), was ein Zurückbehaltungsrecht der Beklagten begründe.
  • OLG München, 17.11.2022 - 6 U 8929/21

    Hilfsantrag, einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, Anschlußberufung,

    bb) Ebenso ist es grundsätzlich zutreffend, wenn die Klagerinnen unter Berufung auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH, GRUR 2016, 109 Rn 9 - Kanzler Kohls Tonbänder) ausführen, dass nicht jede mögliche Unsicherheit bei der Zwangsvollstreckung zur Unbestimmtheit des Klageantrags fuhrt und die Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags anhand der Umstände des Einzelfalls in Abwägung des zu schutzenden Interesses des Beklagten, sich gegen die Klage erschöpfend verteidigen zu können, sowie seines Interesses an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit hinsichtlich der Entscheidungswirkungen mit dem ebenfalls schutzwurdigen Interesse des Klagers an einem wirksamen Rechtsschutz festzulegen sind Danach reicht es für die Bestimmtheit eines Herausgabeanspruchs grundsätzlich aus, dass die herauszugebenden Gegenstande hinreichend identifizierbar sind (vgl. BGH a.a.O. Rn. 10), wobei bei der Herausgabe einer Unterlage oder eines Dokuments der Umstand, dass der Gerichtsvollzieher dabei das jeweilige Schriftstück durchlesen muss, die hinreichende Bestimmtheit nicht hindert (vgl. OLG München, Endurt. v. 2.10.2019 - 7 U 13/18, NJOZ 2020, 1014 Rn. 49).
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